Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist
- innerhalb des Ortsgebiets verboten (der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen)
- innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten
Außerdem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von folgenden Einrichtungen verwendet werden:
- Kirchen und Gotteshäuser
- Krankenanstalten
- Kinder-, Alters- und Erholungsheime
- Tierheime und Tiergärten
- Anlagen, an denen leicht entzündliche oder explosionsgefährdete Gegenstände gelagert werden (z.B. Tankstellen)
Weiters dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht bei Sportveranstaltungen verwendet werden.