Mindestalter

Bitte beachte das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter (vollendetes Lebensjahr) für Kauf / Besitz / Verwendung / Überlassung von Feuerwerkskörpern: 

  • F1: 12 Jahre
  • F2: 16 Jahre
  • P1: 18 Jahre
  • T1: 18 Jahre

Das Alter wird von uns vor der Abwicklung des Geschäfts kontrolliert.

Verwendungsverbote

Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist

  • innerhalb des Ortsgebiets verboten (der Bürgermeister kann mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebiets von diesem Verbot ausnehmen)
  • innerhalb oder in unmittelbarer Nähe größerer Menschenansammlungen verboten

Außerdem dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von folgenden Einrichtungen verwendet werden:

  • Kirchen und Gotteshäuser
  • Krankenanstalten
  • Kinder-,  Alters- und Erholungsheime
  • Tierheime und Tiergärten
  • Anlagen, an denen leicht entzündliche oder explosionsgefährdete Gegenstände gelagert werden (z.B. Tankstellen)

Weiters dürfen pyrotechnische Gegenstände nicht bei Sportveranstaltungen verwendet werden.